Darlehen

Ein Darlehen ist ein Kredit nach § 488 ff BGB, bei welchem Buch- oder Bargeld mit Verpflichtungen eines Kreditnehmers für eine vertragsrechtliche Erfüllung der Vereinbarungen und zu einer bestimmten Laufzeit, gewährt wird. Ein Darlehen ist im Grunde eine Geldleihe dar, wenn man sich einmal die lateinischen Übersetzungen ansieht: Credere bedeutet vertrauen, glauben und creditum = das auf Treu und Glauben Anvertraute.

Neben dem Darlehen mit Bar- oder Buchgeld gibt es das Sachdarlehen. Hierbei werden dem Darlehensnehmer nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, sondern ein vertretbarer Gegenstand zu einem Entgelt, dass vereinbart wird. Auch der Zeitraum wird vorher vereinbart und vertraglich festgehalten. Der Darlehensnehmer ist in der Pflicht, das Entgelt zu entrichten und nach dem vereinbarten Zeitraum in gleicher Art, Güte und Menge wieder an den Darlehnsgeber zurückzugeben.

Damit ein Darlehen aufgenommen werden kann, ganz gleich, welcher Art, muss ein Darlehnsvertrag abgeschlossen werden. Es ist ein schuldrechtlicher Vertrag und kommt mit den übereinstimmenden Willenserklärungen von Geber und Nehmer durch Antrag und Annahme erst zu Stande. In einem Darlehnsvertrag werden folgende Punkte festgelegt: Darlehnsart, Darlehenshöhe, Rückzahlungsart, Kündigungsmöglichkeiten, Kosten, Besicherung, Gerichtsstand, Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anerkennung der allgemeinen Darlehensbedingungen.
Werden zwischen Banken und privaten Haushalten Darlehensverträge geschlossen, gelten zusätzlich die Vorschriften für einen Verbraucherdarlehensvertrag nach §§ 491 ff BGB.

Natürlich fallen bei einem Darlehen auch Kosten, die so genannten Darlehenskosten, an. Hierzu gehören Zinsen, Verzugszinsen, Tilgungen, Gebühren, Versicherungskosten und die Restschuld. Wie wann und in welcher Form die Kosten für ein Darlehen zu begleichen sind, hängt in der Regel zum einen von der Art des Darlehens ab und zum anderen von den Vereinbarungen zwischen Bank und Darlehensnehmer. Wie hoch die einzelnen Kosten sind, richtet sich nach verschiedenen Kriterien des Darlehns, wie Laufzeit und Höhe, und nach der Bonität vom Antragsteller. Ein Darlehen wird ohne eine vorherige Bonitätsprüfung von der Bank nicht über den Antragsteller nicht gewährt.

Es gibt verschiedene Arten für ein Darlehen, nach welchen zu unterscheiden ist. Zu den kurzfristigen Darlehen gehören Kontokorrentkredite, Lombardkredite und Wechselkredite. Zu den mittl- und langfristigen Darlehen gehören unter anderem Ratenkredite, Baufinanzierungskredite, Investitionskredite und Kommunaldarlehen.

Um ein Darlehen aufnehmen zu können, müssen der Bank oft Sicherheiten hinterlegt werden.